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Solarbauerntagung vom 05. Februar 2009 in Wülflingen, Kanton Zürich |
Grossandrang für die „Sonne“ im Strickhof
Am 5. Februar 2009 fand in der kantonalen Landwirtschaftsschule des Kantons Zürichs, Strickhof, Wülflingen, eine Informationsveranstaltung zum Thema „Moderne Solartechnik im Dienste der Landwirtschaft“ statt. Über 100 Teilnehmende, vorwiegend ehemalige Absolventen der Schule, folgten den Referaten, welche ein breites Spektrum abdeckten. Das Interesse der Landwirte an der Solartechnik ist ungebrochen gross; die Enttäuschung darüber, dass der Bund diese Technik stiefmütterlich behandelt, ebenso.
Energiepolitik Bund und Kanton Zürich
Grundsätzliches
Eine ausreichende, kostengünstige und umweltschonende Energieversorgung ist für das Gedeihen der Wirtschaft zentral. Diese Erkenntnis ist unbestritten. In den letzten rund 35 Jahren ergab sich eine Schwergewichtsverschiebung bei der Energiepolitik hin zur „Nachhaltigkeit“. Im Jahre 1978 legte der Bund die Gesamtenergie-Konzeption vor. Die damaligen Grundsätze gelten heute noch. Erst im Jahre 1991 wurde in der Bundesverfassung ein Energieartikel aufgenommen. Darauf basierend wurde 1998 das Eidg. Energiegesetz erlassen. Nicht zuletzt aufgrund der Marktliberalisierungen (Strom- und Gasmarkt) in Europa wurde die Energiegesetzgebung der Schweiz revidiert. Eine wichtige Änderung trat 2008 mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung für die neuen erneuerbaren Energien, darunter die Fotovoltaik, in Kraft.
Der Kanton Zürich erliess bereits 1983 eine eigene Energiegesetzgebung.
Die Bundesenergiepolitik neusten Datums basiert auf den vier Säulen: Energieeffizienz, Erneuerbare (Energien), Grosskraftwerke (Kernkraftwerke und Gaskombiwerke) und Energieaussenpolitik.
Die Zuständigkeiten in der Energiepolitik sind auf die drei staatlichen Ebenen in der Schweiz verteilt. Während der Bund für Fragen der Fahrzeuge und Geräte verantwortlich zeichnet, sind Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden Kantonssache. Die Wirtschaft ist grundsätzlich verantwortlich für die Energieversorgung. Allerdings ist bei der Elektrizität die öffentliche Hand dominierend.
Speziell Kanton Zürich
Die Energiepolitik der Gegenwart ist eng verbunden mit der Klimapolitik. Die Schweiz lehnt sich dabei an die Vorgaben aus dem EU-Raum stufenweise an.
Im Kanton Zürich steht u. a. die Reduktion des CO2-Ausstosses im Vordergrund. Der Energieplanungsbericht von 2006 (erhältlich über die kantonale Baudirektion) gibt über die Marschrichtung Auskunft. Wichtige Pfeiler der kantonalen Politik sind die Förderung der Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien. Die Koordination zwischen den Kantonen geschieht nicht zuletzt über die neu erlassenen Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich. Die Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung soll stufenweise und kontinuierlich erfolgen.
In den nächsten 20 bis 30 Jahren soll der Wärmebedarf weitgehend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die Fortschritte bei der Gebäudetechnik ermöglichen es, dass bei einem Neubau nur noch ein Viertel des Wärmebedarfes notwendig ist im Verhältnis zu Bauten aus dem Jahre 1975.
Damit die Ziele des Kantons erreicht werden können, verfügt dieser –schwergewichtig über die Baudirektion- über ein ausgezeichnetes Informationssystem, über informative Broschüren, auf dem Internet abrufbare Unterlagen, über Möglichkeiten der Weiterbildung, über Beratungsstellen und über geldmässige Anreize, konkret über Förderprogramme. Wertvolle Unterstützungen werden auch über einzelne Gemeinden und über Versorgungswerke, so über das EKZ und da EW der Stadt Zürich geleistet.
Dabei spielt der sog. Naturstrom eine wichtige Rolle. Die Stromkonsumenten können bewusst „Naturstrom“ bestellen und die Nachfrage nach diesem Strom löst anschliessend die entsprechenden Produktionsanreize aus.
Der Konsument ist bereit, für Naturstrom mehr zu bezahlen, der Produzent, z. B. ein Landwirt mit einer Fotovoltaikanlage, erhält den ökologischen Mehrwert vergütet.
Solarstrom
Aus der Steckdose kommt Strom. Man sieht diesem die Herkunft nicht an. Die Werke, z. B. das EKZ oder das EW der Stadt Zürich, führen –streng kontrolliert- Buchhaltung darüber, wer wie viel Ökostrom (darunter aus Fotovoltaik) konsumiert und ob diese Menge auch entsprechend produziert wird.
Das EKZ liefert seit 11 Jahren Solarstrom. Im Versorgungsgebiet des Werkes gibt es über 100 Solarstromproduzenten. Pro Jahr möchte das EKZ rund 20 neue Produzenten, um den Bedarf decken zu können. Ähnlich verhält sich das EW der Stadt Zürich, welches einen breiten Wirkungskreis hat.
(siehe u. a.: www.ekz.ch/Solarstromboerse)
Wer Solarstrom für das EKZ produziert, erhält einen Vergütungsvertrag auf 10 Jahre fest mit der Möglichkeit der Vertragsverlängerung um 15 Jahre, wobei allerdings dann Kündigungsmöglichkeiten bestehen. Vereinfacht gilt, dass ein Stromproduzent einen Basispreis von 7 Rp. pro kW/h erhält zuzüglich 68 Rp. aus der Solarstrombörse, sodass z. B. ein Landwirt mit einem Fotovoltaik-Dach 75 Rp. pro produzierte kW/h erhält.
Die Entschädigung ist allerdings von der Grösse der Anlage abhängig.
Die Vergütung ermöglicht eine Amortisation der Anlage einschliesslich der Verzinsung innerhalb von rund 25 Jahren.
Vorgehen bei einem Solarprojekt
Zunächst gilt es zu unterscheiden zwischen der Nutzung der Sonnenenergie für thermische Zwecke (Warmwasser, Heizung) und der Produktion von Strom (Fotovoltaik).
Landwirte verfügen über grosse, oft freistehende Dächer. Es genügt, die Dachfläche, den genauen Standort, die Neigung und die Ausrichtung des Daches im Verhältnis zu Süden zu kennen, um eine erste Schätzung des technisch möglichen Ertrages in kW/h zu erhalten. Unter www.solarrechner.ch (eine Dienstleistung der Firma Linth Solar AG) kann man diese Daten eingeben, kostenlos. Anschliessend sind erste Kostenschätzungen und Ertragsberechnungen möglich.
Nach einer Machbarkeitsstudie, sofern diese realistisch aufzeigt, dass ein Projekt kostendeckend sein kann, geht es an die genaue Ausarbeitung eines Projektes. Dabei spielt ab Beginn die Möglichkeit einer kostendeckenden Einspeisung eine wichtige Rolle.
Dies ist entweder möglich über eine Anmeldung des Projektes bei der schweizerischen Netzgesellschaft „swissgrid“ oder über eine Solarbörse. Zurzeit besteht aufgrund der geringen Förderbeträge allerdings eine Warteschlange bei swissgrid, sodass es angezeigt ist, einerseits das Projekt trotzdem einzugeben, andererseits sich über die Möglichkeiten der Einspeisung über eine Solarbörse zu erkundigen.
(Hinweise über das Vorgehen bei einem Solarprojekt findet man auf unserer Homepage von www.solarbauern.ch).
Bewilligungen
Die Bewilligungskompetenz für eine „Solaranlage“ liegt  grundsätzlich bei den Gemeinden aufgrund kantonalen Rechts. Dabei gibt es eine Ausnahme aufgrund des eidg. Raumplanungsgesetzes. Sofern Solaranlagen sorgfältig in ein Dach integriert werden und keine nationale oder regional festgelegte Schutzvorschriften bestehen, muss eine solche Anlage bewilligt werden. Bei Kleinstanlagen, unter 35 m2,  besteht grundsätzlich keine Bewilligungspflicht. Bei grösseren Anlagen wird darauf geachtet, dass keine Blendwirkungen bestehen und das Dach insgesamt eine einheitliche Erscheinung hat. Hinweis: Es ist ratsam, ab Beginn eines Projektes über die Zuständigen der Gemeinden sich zu erkundigen, wie die Bewilligungsvoraussetzungen sind. Die kantonalen Baudirektionen sind zudem Anlaufstelle für Auskünfte.
Vereinfacht gilt: Freistehende Anlagen werden nicht bewilligt, Aufdachanlagen sind ab einer bestimmten Grösse bewilligungspflichtig und sollten nicht über eine bestimmte Höhe über das Dach ragen, Indachanlagen sind meist problemlos. Auf die Abschlüsse (Traufe usw.) ist besonders zu achten.
Dachvermietung
Eine Solaranlage kann entweder aus eigenen Mitteln erstellt werden oder es bietet sich die Möglichkeit über Investoren an, das Dach zwecks Installation einer Solaranlage zu vermieten. Dabei ist es wichtig, dass ein Landwirt den entsprechenden Vertrag sorgfältig prüft und abschliesst. Die Treuhandstelle des Schweizerischen Bauernverbandes verfügt über Musterunterlagen und kann einem Landwirt beim Abschluss eines solchen Vertrages behilflich sein.
Fragen der Entschädigung einschliesslich der Sicherheit, die zugesicherten Beträge zu erhalten, der Verantwortung, der Risikotragung, des Dachunterhaltes, eines allfälligen Rückkaufsrechtes usw. sind klar zu regeln. Grundsätzlich wird empfohlen, zunächst abzuklären, ob eine Investition nicht aus eigenen Mitteln unter Zuhilfenahme von Krediten möglich ist, damit der Ertrag möglichst umfassend dem Landwirt zugute kommt.
Praxis
Es gibt eine Reihe von Firmen, welche über die notwendige Erfahrung verfügen, den Landwirten bei der Anwendung der Solartechnik behilflich zu sein. An der Tagung erläuterten die Firmen Linth Solar AG, MBR Thurgau AG und SolarMarkt Schweiz ihre Dienstleistungen. Die entsprechenden Leistungsmöglichkeiten können auf den Webseiten dieser Firmen eingesehen werden.
Die Leistungspaletten sind recht unterschiedlich. Einzelne Firmen verfügen über breit abgestützte Bezugsquellen von Produkten, über Planungshilfen, über die Möglichkeit des Installierens bis hin zur Hilfe bei der Anmeldung kostendeckender Einspeisungen und Finanzierungshilfen.
Folgerungen aus der Tagung
Das Interesse der Landwirte an der Solartechnik ist ungebrochen gross. Während bei der Anwendung der Fotovoltaik die kostendeckende Entschädigung des Stroms gegenwärtig schwierig ist und praktisch nur der Weg über „Produktions-Fenster“ bei Solarbörsen besteht, kann die Anwendung zwecks Warmwassererwärmung und Heizung problemlos eingesetzt werden, sodass Kosteneinsparungen entstehen.
Die Informationsmöglichkeiten bezüglich Technik, Vorgehen und Entschädigung sind vorhanden und über Fachstellen wie die Landwirtschaftsschule Strickhof, über Elektrizitätswerke, über die zuständigen Behörden, hauptsächlich die kantonalen Baudirektionen, über spezialisierte Firmen und über das Projekt „Solarbauern“ verfügbar.
Ein Investitionsentscheid erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und sollte erst dann vorgenommen werden, wenn Verträge bezüglich Einspeisevergütung, Investitionshöhe, Garantien, Versicherungen usw. vorliegen.
Max Meyer
Die Detailunterlagen der Tagung finden sich auf www.strickhof.ch (Frontseite)
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